05.01.2010
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Rechtsstreit

Arbeitgeber muss Weihnachtsgeld nachzahlen

Anspruch durchgesetzt: Mitarbeiter erstreiten sich rückwirkend Weihnachtsgeld. Der schriftlich vereinbarte Verzicht auf das Geld war unwirksam.

Der Autohausbesitzer habe seinen Mitarbeitern noch im Jahr 2008 Änderungsverträge vorgelegt, berichten die Aachener Nachrichten online (AN). Inhalt der Schriftstücke: Verzicht auf das Weihnachtsgeld. Während viele Kollegen die Schriftstücke unterschrieben, leisteten einige Mitarbeiter keine Unterschrift.

Als der Chef ihnen das anteilige 13. Monatsgehalt dennoch nicht auszahlte, klagten laut AN drei der Unterschriftsverweigerer. Starke Mitstreiter vor Gericht: die IG Metall und der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Weihnachtsgratifikation für 2008 habe den drei Mitarbeitern tariflich zugestanden.



Das Arbeitsgericht in Düren hat den Arbeitnehmern das Geld dem Bericht zufolge rückwirkend zugesprochen. Gewerkschaftsvertreter hätten in dem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass die Tariftreue in Betrieben immer mehr abnimmt. 

(bw)

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