18.09.2012
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Urteil: Handwerker verklagt streitfreudige Kundin

Anfahrtskosten ohne Absprache berechnen

Wie hoch darf die Fahrtkostenpauschale ausfallen?

4. Wenn Betrieb und Kunde bei Auftragserteilung keine Absprachen über die Vergütung treffen, darf der Handwerker die "ortsübliche Vergütung" berechnen. Dazu kann auch eine Anfahrtspauschale gehören. 

5. Ob die Höhe einer Anfahrtskostenpauschale gerechtfertigt ist, kann sich nach dem richten, was ortsüblich ist. Diese Bedingung hielt das Gericht in Schneiders Fall für erfüllt, wobei die 35 Euro netto (41,65 Euro brutto) für Münchener Verhältnisse "gerade noch angemessen" seien. 

6. Es ist zulässig, dass sich ein Handwerker auf seinem Auftragszettel nach Durchführung nicht nur die geleisteten Arbeiten bestätigen lässt, sondern auch den Anfall einer Anfahrtspauschale.  

7. Ein Kunde kann einen unterschriebenen Stundenzettel nicht nachträglich anfechten, wenn, wie in diesem Fall, die Anfahrtskostenpauschale deutlich hervorgehoben ist und schon beim oberflächlichen Durchlesen auffällt. "Jemand, der eine Urkunde ungelesen unterschreibt, hat in der Regel auch kein Anfechtungsrecht."

Eine teure Erfahrung für die Kundin …
Die Kundin muss nun zahlen: Zu den Anfahrtskosten kommen nun Verzugszinsen, Mahngebühren, Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzu. Elektromeister Schneider hat das komplette Urteil auf seiner Website veröffentlicht.

Gezahlt hat die Kundin allerdings noch nicht: "Das Urteil ist ja erst ein paar Tage alt. Die Sache liegt jetzt bei meinem Rechtsanwalt", berichtet Elektromeister Schneider. "Aber wir haben jetzt einen vollstreckbaren Titel und wenn das Geld nicht kommt, wird mein Anwalt den Gerichtsvollzieher beauftragen.“

Praktische Alternative: Anfahrtskosten ohne Streit durchsetzen
Das Münchener Urteil macht deutlich, dass Handwerker ein Recht auf Anfahrtskosten auch ohne vorherige Absprache haben. Doch es gibt gute Gründe, es möglichst nicht darauf ankommen zu lassen und sich vor dem Auftrag abzusichern. 5 Tipps, wie Sie den Streit um die Anfahrtskosten vermeiden, lesen Sie hier!

(jw)

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