Urteil: Handwerker verklagt streitfreudige Kundin
Anfahrtskosten ohne Absprache berechnen
7 Tipps für Anfahrtskostenpauschalen ohne vorherige Vereinbarung
Die Begründung des Amtsgerichts München (Urteil vom 7. September 2012, Az. 231 C 12670/12) gibt 7 Anhaltspunkte, worauf Betriebe bei Pauschalen ohne vorherige Absprache achten sollten.
1. Handwerker müssen nicht zwingend vor Durchführung eines Auftrags auf die zu erwartenden Werk- und Anfahrtskosten hinweisen. Vielmehr sei es Sache des Kunden, sich zu erkundigen oder einen Kostenvoranschlag einzuholen.
2. Anfahrtskosten sind üblich, wenn der Betrieb eine Werkleistung in ein oder zwei Stunden ausführt – auch dann, wenn sich der Leistungsort am Ort der Betriebsstätte befindet.
3. Anfahrtskostenpauschalen müssen nicht zwingend vorher vereinbart werden. Das ist nur erforderlich, wenn auch die Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart wird. Wichtig: Einigen sich Handwerker und Kunden jedoch vorher über die Vergütung ohne Anfahrtskosten, dann darf der Handwerker nicht nachträglich eine Anfahrtspauschale berechnen.
Wie hoch die Anfahrtskostenpauschale ausfallen darf und warum der Stundenzettel genügt,
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