Urteil: Handwerker verklagt streitfreudige Kundin
Anfahrtskosten ohne Absprache berechnen
Typische Reaktionen auf Anfahrtskostenpauschalen: Das war nicht abgemacht. Das ist zu viel. Mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt. Am längeren Hebel saß diesmal ein Handwerker! Ein lesenswertes Urteil über 41,65 Euro Wegegeld.
Anfahrtskosten bezahlen?
Mehr als 40 Euro Fahrtkosten für 40 Meter Weg? Diese Pauschale ärgerte eine Kundin dermaßen, dass sie sich von Elektromeister Waldemar Schneider lieber verklagen ließ, statt zu zahlen (wir berichteten).
Die vermeintlich guten Argumente der Kundin
Vor Gericht ging es vor allem um drei Argumente der Kundin:
1. Die Fahrtkosten seien vorher nicht vereinbart worden.
2. Die Kosten seien zu hoch, denn der Betrieb ist nur 40 Meter von ihrer Wohnung entfernt.
3. Sie habe zwar einen Stundenzettel unterschrieben. Dass auf dem Zettel auf die Pauschale hingewiesen wurde, sei ihr jedoch nicht aufgefallen.
Von ihren eigenen Argumenten überzeugt, ging die Kundin ohne Anwalt in den Prozess und mobilisierte stattdessen die Presse gegen den Handwerker.
Doch Waldemar Schneider ließ sich von dem kleinen Mediengewitter nicht beeindrucken: Er zog seine Klage durch – und hat sie nun gewonnen.
Das Urteil: Wann Pauschalen auch ohne vorherige Absprachen zulässig sind, lesen
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