03.08.2010
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Skurrile Post

Adresseinkauf wird GEZ zum Verhängnis

Offenbar kauft die GEZ Adressdaten und verschickt ohne vorherige Kontrolle Gebührenbescheide. Welche Folgen das hat, zeigt dieses Beispiel.

 - Foto: Bilderbox
Foto: Bilderbox

Für die Familie aus dem Donau-Alb-Kreis muss es ein Schock gewesen sein: "Seien Sie fair. Melden Sie sich an!", hieß es in dem Schreiben der GEZ. Die Post war an die längst verstorbenen Kinder adressiert, berichtet die Südwest Presse .

Wie kann das passieren? Die Anschriften habe die GEZ von einem Adressenhändler gekauft, bestätigte der zuständige Abteilungsleiter der GEZ gegenüber der Familieö Er habe sich bereits bei dem Ehepaar entschuldigt.

Um welchen Anbieter es sich dabei handelt, habe er nicht sagen wollen, schreibt die Südwest Presse. In einem Brief werde die GEZ den Eltern mitteilen, um welchen Anbieter es sich handelt. Dann müssten sie dort die Sperrung der Adressen beantragen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist das datenschutzrechtlich ok. Die Familie müsse sogar der GEZ schriftlich die Nutzung der Adressen untersagen, um sich rechtlich abzusichern.

Wie die Adresshändler, bei denen die GEZ einkauft an die Daten kommen? Für die Verbraucherzentrale stehen die Quellen fest: amtliche Mitteilungen, die in Amtsblättern oder Online von den Kommunen veröffentlicht werden. Sobald die Kinder dann (rechnerisch) volljährig sind, würden Informationsschreiben verschickt.

Das Makabere: Sowohl an die Tochter, die bereits 1990 im Alter von zwei Jahren verstorben war, wie auch an den Sohn, der 1992 mit neun Monaten starb, seien die Briefe adressiert gewesen. „Es ist alles wieder hochgekommen. Wir waren fix und fertig“, kommentieren die Eltern den Erhalt der Gebührenaufforderung an ihre toten Kinder.

(ja)

 

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