19.04.2005
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Abmahnung

Achtung, Anfahrtsskizze!

Abfuhr für Abmahn-Advokaten

"Was da als Ausgleich für entgangene Lizenzgebühren gefordert wird, ist viel zu hoch", kritisiert Harald Bex, Rechtsreferent beim Westdeutschen Handwerkskammertag. Es gebe Kartenhersteller, "die haben vergleichbare Ausschnitte für 50 Euro im Programm". Seiner Einschätzung nach wird das "rechtliche Mittel der Abmahnung als lukrative Einnahmequelle missbraucht". Es handle sich offensichtlich um Massenabmahnungen, und die seien unzulässig.

Bex rät davon ab, sich auf alle Forderungen in der Unterlassungserklärung einer solchen Abmahnung einzulassen. Stattdessen sollte man eine "modifizierte Erklärung" zurückschicken. Die Abschnitte, die den Schadenersatz und die Anwaltsgebühren betreffen, empfiehlt er durchzustreichen. Es biete sich auch an, selber einen Text zu formulieren, aus dem nur hervorgeht, dass man die Karte von der Homepage entfernt hat.

Letzteres gelte es, sofort zu tun, sagt Bex. Denn dadurch verringere sich erheblich der Streitwert. Sonst setzten Gerichte den Streitwert meist auf 10.000 bis 15.000 Euro an.

Was die Rechnungen der Abmahn-Advokaten angeht, verweist Bex auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Die Richter hatten die Forderungen eines Anwalts für null und nichtig erklärt. Begründung: Die geschädigte Firma hätte sich einen Musterbrief für ihre Abmahnungen schreiben lassen und alles weitere selber erledigen können. Der Abgemahnte müsse dann nur für Porto und Papier zusätzlich aufkommen.

Egal, von wem die Abmahnung kommt – Betroffene sollten die Rechtsberatung der Handwerkskammer oder einen Anwalt einschalten, sagt Bex und betont: "Jedem, der es mit einem Massenabmahner zu tun bekommt, kann ich nur eins raten: Mach was dagegen."

(*) Name der Redaktion bekannt

Weitere Informationen

www.stadtplan-gratis.de

www.abmahnwelle.de

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