Abmahnung
Achtung, Anfahrtsskizze!
Die Anfahrtsskizze auf seiner Website hat richtig Geld gekostet. Weil der Heizungsbauer Stefan N. (*) die Karte einfach aus einem Stadtplan kopiert hatte, kassierte er eine Abmahnung und zahlte nachträglich 900 Euro Gebühren.
Die Anfahrtsskizze auf seiner Website hat richtig Geld gekostet. Weil der Heizungs-
Von Manfred Fischer
"Mir war schon klar, dass das nicht ganz sauber ist", sagt der Handwerksunternehmer. Dass er aber wegen "fünf mal fünf Zentimeter" abgemahnt wird, hätte er sich nicht träumen lassen. Erst recht nicht die Folgen. Die Anwaltskanzlei, die N. ertappte, forderte ihn nicht nur auf, den Ausschnitt sofort von der Website zu nehmen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie verlangte auch Schadenersatz für ihren Mandanten.
Rund 750 Euro hätte N. dem Kartenhersteller überweisen sollen. Der Schadenersatz entspreche der Lizenzgebühr, die dem Unternehmen entgangen sei, schrieben die Anwälte. Und schlugen ihm eine Alternative vor. Statt 750 Euro zu bezahlen, könne er die digitale Karte bei ihrem Mandanten zu abonnieren. "Ich hab mich für das Abo entschieden, weil ich so 300 Euro weniger nachzahlen musste", berichtet N.
Haken an der Lösung: "Der Vertrag läuft zwei Jahre, es gibt keine Kündigungsmöglichkeit." Und ungeachtet des Abos flatterte dem Handwerker eine saftige Rechnung der Kanzlei ins Haus. Alles in allem berappte er 900 Euro.
Der Heizungsbauer ist kein Einzelfall. Immer mehr Betriebe geraten ins Visier von Stadtplandiensten, meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Grund: Viele der Dienste lassen inzwischen Detekteien im Internet nach Urheberrechtsverletzungen schnüffeln. Wen sie mit einer abgekupferten Karte erwischen, der muss oft sogar noch tiefer in die Tasche greifen als N. Die Schadenersatzforderungen reichen bis etwa 1000 Euro. Hinzu kommen rund 500 Euro Anwaltskosten.
