Abmahnung
Abwehrstrategie gegen Abmahner
Zu Recht oder zu Unrecht: Abmahner schießen sich auf Chefs ein, die übers Internet Geschäfte machen. So können Sie sich wehren.
Zu Recht oder zu Unrecht: Abmahner schießen sich auf Chefs ein, die übers Internet Geschäfte machen. So können Sie sich wehren.
Von Manfred Fischer
Zwei Monate griff der Abmahner aus Oldenburg. an. Dann haben ihn die Staatsanwälte gestoppt. Seit Ende Dezember sitzt der Boss des dubiosen Vereins Ehrlich währt am längsten in Haft. Bei 4000 Ebay-Händlern soll er versucht haben abzukassieren. Sein Argument: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen unkorrekter Widerrufserklärung oder fehlender Angaben in den Geschäftsbedingungen auf den Webseiten. Im Visier des Massenabmahners auch Tischlermeister Michael Ernst (41).
Ich hab mir schon gedacht, dass so was mal passieren kann, sagt er. Im Online-Handel gibt es ja viele Fallstricke. Der Paderborner Unternehmer verkauft nebenher Holzspielzeug auf Ebay. Nach der Abmahnung hat er sich sofort schlau gemacht und den Fehler auf seinen Seiten korrigiert. Trotzdem schickte ihm Ehrlich währt am längsten ein Mahnschreiben. Doch Ernst ließ sich nicht einschüchtern im Gegensatz zu vielen anderen. Ich habe die Abmahngebühr nicht gezahlt, und ich hätte es auf einen Prozess ankommen lassen.
Ernst hatte Glück im Unglück. Ehrlich währt am längsten war kein legitimierter Verein. Sonst hätte es für ihn teuer werden können. Ob dubiose oder klar legitimierte Post wer eine Abmahnung erhält, sollte gezielt dagegenhalten:
Vorwurf checken: Die absolute Mehrheit der Abmahnungen ist ernst zu nehmen, warnt Max-Lion Keller. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt rät Betroffen, erstmal genau zu prüfen, ob das, was ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich zutrifft.
Abmahnungen beantworten: Betroffene sollten auf das Schreiben in jedem Fall reagieren, schriftlich oder per Telefon. Trifft der Vorwurf in der Abmahnung nicht zu, sollte man das dem Absender klipp und klar mitteilen, sagt der Münchner Anwalt.
Zeitdruck mindern: Die Frist, die der Abmahner einräumt, seinen Forderungen nachzukommen, sollte mindestens eine Woche betragen, sagt Keller. Kürzere Fristen seien nur in Ausnahmefällen zulässig.
Erkundigungen einholen: Handelt es sich um eine Abmahnwelle? Eine Web-Recherche oder Anfrage bei der Kammer im Bezirk kann Klarheit verschaffen. Wichtig: Längst nicht jeder Rechtsverstoß etwa in Geschäfsbedingungen oder Impressen darf überhaupt abgemahnt werden. Allerdings: Geht es um Widerrufsbelehrungen oder Markennamen, rät Keller zu großer Vorsicht.
Widerstand leisten: Auch wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, kann sich je nach Streitwert ein Gerichtsprozess lohnen. Die Rechtslage ist oft komplizierter, als der Abmahner darstellt, sagt Keller. Grundsätzlich: Bevor man eine Unterlassungserklärung unterschreibt, sollte man die Verpflichtungen, die daraus erwachsen, nach Rücksprache mit einem Anwalt so weit wie möglich einschränken.
