27.08.2012
So einfach schreiben Sie elektronische Rechnungen
E-Rechnung: 5 praktische Tipps
2. So prüfen Sie die Rechnungen
Es gibt für elektronische Rechnungen keine besonderen Kontrollvorschriften. Es gelten die gleichen Regeln, nach denen jede Eingangsrechnung zu prüfen ist: Ist die Rechnung korrekt und besteht ein Zahlungsanspruch?
Sind alle für den Vorsteuerabzug erforderlichen Daten enthalten, also
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
- Steuernummer,
- Ausstellungsdatum,
- fortlaufende Rechnungsnummer,
- Menge, Art und Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung,
- nach Umsatzsteuersätzen aufgeschlüsselte Entgelte,
- Umsatzsteuersätze und Steuerbeträge
- und bei Bedarf ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht?
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