So einfach schreiben Sie elektronische Rechnungen
E-Rechnung: 5 praktische Tipps
Viele Betriebe nutzen die vereinfachte elektronische Rechnung nicht. Der Grund: Sie sind unsicher, wie sie rechtssicher vorgehen sollen. Fünf Tipps schaffen sofort Abhilfe.
Elektronische Rechnung:
Auch für kleine Betriebe geeignet!
Seit einem Jahr gelten die vereinfachten Regeln für elektronische Rechnungen. Doch bislang nutzen überwiegend große Firmen diese Möglichkeit, wie eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes zeigt.
"In der Praxis machen das nur wenige kleine und mittlere Handwerksbetriebe", bestätigt Horst Schade, Steuerberater und Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen. "Die Unsicherheit ist einfach noch immer sehr groß, wie es praktisch funktioniert."
Da nun weitere Details durch ein Schreiben des Bundesfinanzministerium (Schreiben v. 2.7.2012 – IV D 2 – S 7287-a/09/10004 :0030) endgültig Rechtssicherheit schaffen, sollten sich Handwerker überlegen, ob Sie nicht verstärkt auf elektronische Rechnungen setzen, rät der Steuerberater: "Es ist unkompliziert, spart Zeit und Geld."
Hier seine Tipps für die Praxis:
1. Ideal sind PDF-Rechnungen
Grundsätzlich gibt es zwar keine Einschränkungen bei der Wahl des elektronischen Zustellweges und Formats. Jedoch muss die Rechnung für das menschliche Auge lesbar sein und darf nicht nachträglich veränderbar sein. PDF-Dateien erfüllen diese Bedingungen. Eine andere Möglichkeit bieten Rechnungen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet werden oder der elektronische Datenaustausch EDI zwischen Betrieben. Bei EDI-Verfahren muss allerdings sichergestellt werden, dass die Daten durch Konvertierung für Menschen jederzeit lesbar sind.
Nächste Seite: So prüfen Sie die Rechnungen rechtssicher!
