27.08.2012
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So einfach schreiben Sie elektronische Rechnungen

E-Rechnung: 5 praktische Tipps

2. So prüfen Sie die Rechnungen


Es gibt für elektronische Rechnungen keine besonderen Kontrollvorschriften. Es gelten die gleichen Regeln, nach denen jede Eingangsrechnung zu prüfen ist: Ist die Rechnung korrekt und besteht ein Zahlungsanspruch?

 Sind alle für den Vorsteuerabzug erforderlichen Daten enthalten, also

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
  • Steuernummer,
  • Ausstellungsdatum,
  • fortlaufende Rechnungsnummer,
  • Menge, Art und Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung,
  • nach Umsatzsteuersätzen aufgeschlüsselte Entgelte,
  • Umsatzsteuersätze und Steuerbeträge
  • und bei Bedarf ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht?

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