20.09.2011
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Schenken Sie richtig - aber nicht dem Fiskus!

4 Tipps: So vermeiden Sie Erbschaftssteuer

Sie haben hart für Ihr Vermögen gearbeitet. Macht es Sie da nicht wütend, dass sich der Staat später einen ordentlichen Teil per Erbschaftssteuer unter den Nagel reißen wird? 4 Tipps, wie Sie den Fiskus ganz legal austricksen

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Foto: bilderbox.de

So viel Vermögen in privater Hand gab es noch nie in Deutschland: Alleine das Geldvermögen bezifferte die Deutsche Bundesbank Ende 2010 auf 5000 Milliarden Euro. Auf die Generation der Erben kommt damit einiges zu – vor allem Erbschaftssteuer. Die lässt sich allerdings spürbar senken, wenn die Vermögensbesitzer rechtzeitig einen Teil an ihre Verwandten weitergeben – und dabei nicht zu hastig agieren.

Risiko: Bei schnellen Schenkungen greift der Fiskus ein
Das zeigt ein Fall vor dem Finanzgericht München (Urteil vom 25. Mai 2011,
Az. 4 K 960/08): Eine Mutter hatte dem Sohn eine Immobilie geschenkt, die der an seine Frau weiterschenkte. Das Finanzgericht griff ein und bewertete die Schenkung als direkte Zuwendung der Mutter an die Schwiegertochter. Das hatte gravierende steuerliche Folgen: Weil Kinder bei der Schenkungssteuer deutlich besser wegkommen als Schwiegerkinder, wurde es teuer. Der Sohn hätte Anspruch auf einen Freibetrag von 400.000 Euro gehabt, doch für Schwiegerkinder gibt es nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Auch beim Steuersatz wurde es teurer: Für leibliche Kinder liegt der Eingangssteuersatz bei sieben Prozent, für Schwiegerkinder geht es gleich mit 15 Prozent los.



Was hatten Mutter und Sohn verkehrt gemacht? Nach Auffassung des Gerichts hatte der Sohn das Geschenk viel zu schnell weitergereicht – noch am gleichen Tag. Das ließ sich durch entsprechende Notarverträge belegen, für das Finanzgericht ein klarer Hinweis auf ein "abgestimmtes Verhalten" – oder in anderen Worten: Es war von Anfang an klar, dass die Immobilie an die Schwiegertochter gehen soll.

Tipp 1: Schenken Sie ohne Vorbedingungen!
Für Horst Schade, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, sind solche Geschenke auf Umwegen dennoch eine legale Möglichkeit, Erbschaftssteuer zu sparen. "Es kommt vor allem darauf dass der Beschenkte selbst frei entscheiden kann, was er mit dem Geld oder der Immobilie anstellt", rät Schade.

Das bedeute: Es darf keinerlei Vereinbarungen geben, welche die Handlungsfreiheit des Beschenkten einschränken. "Ein Notarvertrag, der festlegt, dass das Geschenk umgehend an einen Dritten weiterzugeben ist, wäre steuerschädlich."

Tipp 2: Handeln Sie nicht zu schnell!
Zudem rät Schade mit dem Weiterschenken immer etwas zu warten – "mindestens ein halbes Jahr", damit der Fiskus nicht zu falschen Schlüssen kommt.

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